| Mitgliedschaft |
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Die Zielsetzung des ICCMO ist es, die Myozentrik und Erkenntnisse über die neuromuskuläre Funktion zu vertiefen und zu verbreiten. Als gemeinnütziger Verein setzt das ICCMO, Sektion Deutschland, e. V., die Qualitätskontrolle nicht mittels eines kostenintensiven Curriculums durch, sondern durch die Kontrolle des Kenntnisstandes seiner Mitglieder. Das Fellowship in der deutschen Sektion ist weder direkt noch indirekt käuflich, sondern nur durch den Nachweis eines tiefgreifenden Verständnisses der Funktion und Dysfunktion aus neuromuskulärer Sicht zu erlangen. Die Unterscheidung der Grade der Mitgliedschaft beginnt jedoch bereits vor dem Fellowship: Assoziiertes Mitglied: Die Anforderung an das Mitglied sind gering. Es wird lediglich ein aufrichtiges Interesse an den Themen des ICCMO vorausgesetzt, eine aktive Mitarbeit im College, oder ein bestimmter Kenntnisstand hingegen nicht. Jede Mitgliedschaft im ICCMO, Sektion Deutschland, e. V., beginnt mit einer assoziierten Mitgliedschaft. Assoziierte Mitglieder, denen eine Vollmitgliedschaft aufgrund der internationalen Statuten nicht offen steht, können ihr Engagement durch die Erlangung eines assoziierten Fellowship unter Beweis stellen. Die assoziierte Mitgliedschaft im ICCMO, Sektion Deutschland kann online beantragt werden, bzw. mit dem aktuellen Anmeldeformular als PDF . Vollmitglied:Die Anforderungen an das Vollmitglied sind bereits hoch. Kenntnisse in der Myozentrik, der neuromuskulären Differenzialdiagnostik und der Okklusaltherapie im Sinne der Cranio-Mandibulären Orthopädie werden vorausgesetzt und müssen durch Ausbildungsnachweise belegt werden. Die Prinzipien der myozentrischen CMD-Therapie finden bei Vollmitgliedern in der Praxis Anwendung. Der Antrag auf Vollmitgliedschaft kann frühestens nach einem Jahr der assoziierten Mitgliedschaft erfolgen und sollte nur von myozentrischen Praktikern gestellt werden. Vollmitglieder verpflichten sich zur beständigen Weiterbildung und aktiven Mitarbeit im College. Die Vollmitgliedschaft steht nur approbierten Ärzten und Zahnärzten offen. Fellowship:Ein Antrag auf das Fellowship kann nur von einem Vollmitglied gestellt werden, oder von einem assoziierten Mitglied, dem auch nach mehr als einem Jahr Mitgliedschaft die Vollmitgliedschaft aufgrund der internationalen Satzung nicht möglich ist. In der deutschen Sektion ist die Erlangung des Fellowhip nicht an Kosten gebunden, jedoch sind die Anforderungen im Bezug auf den Kenntnisnachweis, Patientendokumentation, etc., sehr streng. Das Fellowship kann nicht ohne Mühe errungen werden, denn es bezeichnet einen hohen Kenntnisstand im klinischen Umgang mit neuromuskulären Funktionsstörungen des Cranio-Mandibulären Systems. Nicht minder streng sind die Vorgaben für die Erlangung eines assoziierten Fellowships, durch das assoziierte Mitglieder ein weit überdurchschnittliches Engagement im klinischen Umgang mit Funktionsstörungen im Cranio-Mandibulären System und bei der Zusammenarbeit mit myozentrisch tätigen Zahnärzten unter Beweis stellen. Mastership:Das Mastership ist der höchste Grad, der im ICCMO vergeben wird. Die Vorgaben hierfür werden von einem international besetzen Mastership-Ausschuss erarbeitet. Keine Sektion darf das Mastership verleihen, dies kann nur bei einer internationalen Konvokation der Sektionen geschehen. Die Anforderungen für das Mastership im ICCMO sind extrem hoch: Es ist eine Studienarbeit ähnlich einer Diplomarbeit zu verfassen und vor einem internationalen Kremium zu verteidigen. Weiterhin muss ein wissenschaftlicher Kursus über Anatomie, Physiologie und Neurologie belegt werden und eine Abschlussprüfung bestanden werden. |